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Nachrichten

Untertaunus-Nachrichten

Der Wiesbadener Kurier stellt Nachrichten und Informationen aus dem Untertaunus auf einer
Übersichtsseite zusammen, so dass Sie sich schnell über das aktuelle Geschehen in der Stadt Taunusstein und dem Landkreis informieren können.

Untertaunus-Kurier

Über aktuelle Ereignisse, die die Stadt Taunusstein betreffen, berichtet der Untertaunus-Kurier regelmäßig in einer übersichtlichen Zusammen­fassung.

Rathaus Informationen

Kostenlose Parkplätze in Rathaus-Tiefgarage

Jetzt stehen wieder kostenlose Kurzzeit-Parkplätze in der Tiefgarage des Rathauses der Stadt Taunusstein zur Verfügung, teilte Bürgermeister Michael Hofnagel mit. Damit wurde dem Wunsch zahlreicher Bürger Rechnung getragen, die Tiefgarage für kurzzeitige Erledigungen im Rathaus wieder kostenfrei nutzen zu können.

Kurzinformation Bildung-Erziehung-Betreuung

Die Stadt Taunusstein hat eine neue Kurzinformation zum Thema Bildung-Erziehung-Betreuung herausgegeben. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen vom Krippenbereich über Hort- und Schulbetreuung bis hin zum Taunussteiner Modell. Die Kurzinformation können Sie sich im Rathaus abholen oder direkt PDF-Icon  hier herunterladen.

Ansprechpartner für Behinderte

In der Taunussteiner Stadtverwaltung gibt es jetzt einen festen Ansprechpartner für behinderte Menschen. Horst Fink (06128 241140: [Ihr Browser unterstützt im Moment kein JavaScript, sodass die Mailadresse nicht angezeigt wird. Setzen Sie bitte manuell zwischen 'horst.fink' und 'taunusstein.de' ein At-Zeichen oder aktivieren Sie JavaScript.] ) soll Menschen mit Behinderung beraten und ihnen Kontakte zu anderen Behörden und Institutionen vermitteln, die Angebote vor Ort koordinieren und vernetzen. Beantwortet werden Fragen, wo man einen Behindertenausweis erhält oder den Schein, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt.

Versichertenältester im Rathaus

Ab sofort können Taunussteiner Bürgerinnen und Bürger den persönlichen Service des Versichertenberaters der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Müller, in Anspruch nehmen. Er steht montags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr bei Fragen zu der gesetzlichen Rentenversicherung, Kontenklärung und Rentenanträgen gerne zur Verfügung. Die Stadt bittet darum, über das Bürgerbüro vorab einen Termin unter den Tel. 06128 241-310 bis -314 zu vereinbaren.

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Das Bürgerbüro ist montags, dienstags und donnerstags von 7 bis 17 Uhr, mittwochs von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 12 Uhr geöffnet. Sie erreichen die Mitarbeiter telefonisch unter 06128 241-310 bis -314 und per E-Mail [Ihr Browser unterstützt im Moment kein JavaScript, sodass die Mailadresse nicht angezeigt wird. Setzen Sie bitte manuell zwischen 'buergerbuero' und 'taunusstein.de' ein At-Zeichen oder aktivieren Sie JavaScript.]

Die Stadt Taunusstein bietet ihren Bürgern auch ein mobiles Bürgerbüro an. In Anspruch nehmen können diesen kostenfreien Service Personen, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen die Verwaltung nicht persönlich aufsuchen können. Nach Terminabsprache kommen Mitarbeiter des Bürgerbüros im Rathaus in die Wohnungen.Im Bedarfsfall wendet man sich an die zuständige Sachbearbeiterin Regina Dauer, Telefon 06128 241-312, E-Mail: [Ihr Browser unterstützt im Moment kein JavaScript, sodass die Mailadresse nicht angezeigt wird. Setzen Sie bitte manuell zwischen 'regina.dauer' und 'taunusstein.de' ein At-Zeichen oder aktivieren Sie JavaScript.]

Öffnungszeiten der Postfilialen

Nachdem sich die Post gänzlich aus Taunusstein zurückgezogen hat, werden die einzelnen Stadtteile jetzt ausschließlich über Postagenturen versorgt. Die Öffenungszeiten der verschiedenen Filialen finden Sie auf
www.taunusstein.de aufgeführt.

Newsletter

Informationen und Termine

Die Taunussteiner Stadtmarketing GmbH stellt einen wöchentlichen Taunussteiner Newsletter zusammen, der jeweils donnerstags an alle registerierten Interessenten verschickt wird. Hierin werden Termine veröffentlicht, es gibt aktuelle Informationen zu Straßensperrungen oder -arbeiten, Verantaltungen werden angekündigt und allgemeine Mitteilungen zu Taunussteiner Ereignissen aufgelistet.
Bestellt werden kann der Newsletter auf der Registrierungs-Seite der Stadt Taunusstein. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Ebenso ist eine Weiterempfehlung des Newsletters an interessierte Bekannte möglich. Damit nicht jemand diese Information ungewollt erhält, ist nach der Registrierung eine Bestätigung auf der Anmelde-Mail notwendig.

.:Infomationen aus dem Rathaus


Aktion "Sauberhafter Frühlingsputz"

Der "Sauberhafte Frühlingsputz" ist der Klassiker der Umweltkampagne Sauberes Hessen der Hessischen Landesregierung. In diesem Jahr wird die Veranstaltung wieder von den Taunussteiner Ortbeiräten mit Unterstützung von Vereinen und Institutionen am Samstag, dem 24. März 2012 durchgeführt. Schirmherr ist Bürgermeister Michael Hofnagel.

Die Sammlung wird zentral von der Verwaltung, Fachbereich 3.1, organisiert. Auch einzelne Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich an der Sammelaktion zu beteiligen. Alle Teilnehmer erhalten die erforderlichen Müllsäcke kostenlos von der Stadt. Der Müll aus der Landschaft wird dann zentral gesammelt und anschließend von der Stadt entsorgt.

Für Fragen zur Organisation der Sammelaktion ist Michael Streu, Telefon 06128 241119 zuständig. Bei ihm können auch im Vorfeld Ansammlungen von Müll gemeldet werden.

Standesamt Taunusstein geschlossen

Am Donnerstag, 22. März bleibt das Taunussteiner Standesamt wegen einer Fortbildungsveranstaltung geschlossen. In dringenden Fällen können Unterlagen im Bürgerbüro (mit Angabe der jeweiligen Telefonnummern für Rückruf) abgegeben werden.

Mit Büchereiausweis jetzt über 30.000 digitale Medien verfügbar

Ab sofort können Inhaber eines Ausweises der Stadt- und Schulbücherei Taunusstein auf ein umfassendes digitales Medienangebot zurückgreifen – und das ohne zusätzliche Kosten. Die "onleihe" ist ab sofort verfügbar.

Um Mitternacht in einem Internetcafé in Japan einen Reiseführer ausleihen oder Lesenachschub während einer Mittelmeerreise auf der AIDA nachordern? Ab sofort ist dies mit einem gültigen Bibliotheksausweis der Stadtbücherei Taunusstein über die "onleihe" kein Problem mehr.

"Onleihe" ist ein Kunstwort und setzt sich aus online und ausleihen zusammen. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Musik, Hörbücher, Filme stehen in der "onleihe" in digitaler Form zur und können auf diverse Endgeräte heruntergeladen werden, z.B. PC, iPad, eBook-Reader, iPhone und MP3-Player.

Für die Nutzer der Onleihe ergeben sich weitere erhebliche Vorteile

Bürgermeister Michael Hofnagel, der das Angebot sofort vor Ort testete, zeigte sich begeistert und ist sicher, dass die Onleihe der Stadt- und Schulbücherei neue Kundenkreise eröffnet und einen wichtigen Schritt in Richtung Innovation und Kundenservice darstellt.

Weitere Informationen sind auf der Seite www.onleiheverbundhessen.dezu finden. Bei Fragen und Problemen steht auch das Bücherei-Team gerne zur Verfügung und freut sich auf den Besuch.

Grafik wie die Onleihe funktioniert

So funktioniert die Onleihe
© Stadt Taunusstein


Hintergrund:

Auf Initiative der Hessischen Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken mit Sitz in der Landesbibliothek Wiesbaden schlossen sich bis heute 27 hessische Bibliotheken zum Onleihe Verbund Hessen (kurz: OVH) zusammen. Dieser bietet zur Zeit etwa 30.000 digitale Medien an. Partner der Bibliotheken ist die Firma DiViBib GmbH, die sich auf den Erwerb der Ausleihrechte spezialisiert hat, denn auch bei digitalen Medien gilt: eine Lizenz für ein Buch, eine Zeitung oder ein Spiel erlaubt nur eine Ausleihe. Die DiViBib kümmert sich in diesem Rahmen auch um das Digital Rights Management (kurz: DRM), das die Ausleihzeiten und den Schutz der digitalen Medien sicherstellt.

Wichtige Änderung bei der Elektrogeräteentsorgung

Für die Einsammlung alter und defekter Elektrogroßgeräte ist vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) eine neue Firma beauftragt worden, teilt der EAW-Betriebsleiter Horst-Dieter Reuther mit. Die weiterhin kostenlose Abholung der Geräte kann nunmehr bei der Firma Veolia Umweltservice unter der Telefonnummer 0671 894020 veranlasst werden. Eine Anmeldung über Fax (0671- 89 40 222) oder E-Mail [Ihr Browser unterstützt im Moment kein JavaScript, sodass die Mailadresse nicht angezeigt wird. Setzen Sie bitte manuell zwischen 'dispo-badkreuznach' und 'veolia-umweltservice.de' ein At-Zeichen oder aktivieren Sie JavaScript.] ist ebenfalls möglich.

Zu den Elektrogroßgeräten zählen alle haushaltsüblichen Geräte, die größer als 40 x 40 x 30 cm sind, sowie alle Bildschirm- und Kühlgeräte. Weitere Fragen zur Sammlung von Elektrogeräten beantwortet gerne die Abfallberatung des EAW unter Telefon 06124 510-493 oder -495.

Auskunftssperre nach dem Hessischen Meldegesetz

Die Meldebehörde (Bürgerbüro) der Stadt Taunusstein ist berechtigt, auf Grund der Bestimmungen des Hess. Meldegesetzes (HMG) in nachstehenden Fällen aus dem Melderegister Auskünfte zu erteilen und Daten zu übermitteln u. a. an:

  1. Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (§ 32 Abs. 1 HMG), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, denen der Betroffene nicht selbst aber seine Familienmitglieder angehören (§ 32 Abs. 2 HMG).
  2. Parteien sowie andere Träger von Wahlvorschlägen und Wählergruppen in Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament, Deutschen Bundestag, mit Landtags- und Kommunalwahlen, mit Ausländerbeiratswahlen sowie für Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren in den sechs der Wahl bzw. Abstimmung vorausgehenden Monaten (§ 35 Abs. 3 HMG).
  3. Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 35 Abs. 3 HMG).
  4. Adressbuch-Verlage (§ 35 Abs. 4 HMG).
  5. Einfache Melderegisterauskunft (§ 34 Abs. 1 HMG) an Personen und sonstige Stellen im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet (§ 34 a Abs. 2 und 3 HMG).

Aus Gründen des Datenschutzes haben die betroffenen Einwohner das Recht, der Weitergabe ihrer Daten nach den Ziffern 1 bis 5 ohne Angabe von Gründen zu widersprechen (§ 35 Abs. 5 HMG). Hierzu ist eine formlose schriftliche Mitteilung an die Meldebehörde (Bürgerbüro) der Stadt Taunusstein ausreichend.

Darüber hinaus kann auch eine Sperre jeder Melderegisterauskunft beantragt werden, wenn der/die Betroffene das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm/ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können (§ 34 Abs. 5 HMG).

Der Antrag ist schriftlich mit Begründung ebenfalls bei der Meldebehörde der Stadt Taunusstein (Bürgerbüro) einzureichen.

Alle Mitteilungen und Anträge können auch per E-Mail: [Ihr Browser unterstützt im Moment kein JavaScript, sodass die Mailadresse nicht angezeigt wird. Setzen Sie bitte manuell zwischen 'buergerbuero' und 'taunusstein.de' ein At-Zeichen oder aktivieren Sie JavaScript.] erfolgen.

Persönlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro während der durchgängigen Öffnungszeit zu erreichen: Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr, am Mittwoch von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Freitag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder telefonisch unter den Rufnummern 06128 241-310, -311, -312, -313 und -314.

Geodatenportal als Informationsquelle

Das Geodatenportal der Stadt Taunusstein dient den Bürgerinnen und Bürgern als schnelle und umfassende Informationsquelle. Das Datenangebot wurde in den letzten Monaten noch erweitert. In einer laufenden Serie in Newsletter und Stadtnachrichten werden nun Inhalte und Möglichkeiten vorgestellt. Zu erreichen ist das Geodatenportal über die Homepage der Stadt Taunusstein.

Hintergrundkarten und Funktionen

Für die Hintergrundkarte kann man oben rechts im Kartenfenster wählen zwischen einer Stadtplanansicht, der Katasterkarte und dem Luftbild. Je nach Fragestellung können links in der Ebenenkontrolle Themen zu- und ausgeschaltet werden. Die Karte kann über die Navigationsleiste links vergrößert und verkleinert werden. Ein Doppelklick mit der linken Maustaste vergrößert das Bild. Mit gedrückter linker Maustaste wird das Bild verschoben. In der oberen Leiste kann man die Daten gezielt durchsuchen. Sucht man beispielsweise die Schwarzwaldstraße, wählt man unter "Sie suchen in" das Thema "Adresse" aus. In das Eingabefeld rechts daneben tippt man "Schwarzwaldstraße" ein. Es öffnet sich ein Fenster mit den Suchergebnissen. Die genaue Adresse kann mit einem Klick ausgewählt werden und die Karte springt dorthin.

In den nächsten Ausgaben werden weitere Themen vorgestellt. Ansprechpartnerin ist Frau Sabine Hassenrück, Tel.: 06128 241257, E-Mail: [Ihr Browser unterstützt im Moment kein JavaScript, sodass die Mailadresse nicht angezeigt wird. Setzen Sie bitte manuell zwischen 'sabine.hassenrueck' und 'taunusstein.de' ein At-Zeichen oder aktivieren Sie JavaScript.]

"Bus statt Auto" Taunussteiner Umweltkarte (TUK) eingeführt

Aus der "Taunussteiner Pendlerkarte" wird die "Taunussteiner Umweltkarte"

Grafik Taunussteiner Umweltkarte
© Stadt Taunusstein

Mit breiter Mehrheit haben die Gremien der Stadt Taunusstein die Einführung der Taunussteiner Umweltkarte beschlossen. Diese löst die bisherige Pendlerkarte nach Wiesbaden mit Beginn des Winterfahrplans 2010/2011 für einen befristeten Zeitraum für zunächst 2 Jahre ab.

Rahmenbedingungen und Marktdaten

Es fahren insgesamt ca. 11.600 Personen pro Tag im Individualverkehr über die Aarstraße (B54) nach Wiesbaden. Über die Platter Straße (B417) sind es ca. 13.000 Personen. Davon fahren ca. 4.000 Pendler aus Taunusstein nach Wiesbaden und ca. 700 Pendler aus Wiesbaden in Richtung Taunusstein. Bislang nutzen ca. 500 Kunden die bisherige Taunussteiner Pendlerkarte.

Ein Umstieg vom Individualverkehr auf den ÖPNV trägt erheblich zur Entlastung der Verkehrsströme zwischen Wiesbaden und Taunusstein bei. Mit der TUK sollen all die unterstützt werden, die sich dafür entscheiden, die Wege zwischen Taunusstein und Wiesbaden mit dem Bus zurückzulegen.

Zielgerichtete Subvention

Mit der Einführung der Umweltkarte wird erreicht, dass trotz Tariferhöhung, die im Dezember 2010 in Kraft tritt, die finanzielle Belastung der Nutzer weiter gesenkt werden kann. Möglich macht dies die Kooperation zwischen der Stadt Taunusstein und der Wiesbadener ESWE-Verkehrsgesellschaft. Beide Partner gewähren den TUK-Nutzern gemeinsam bis zu 35% Preisnachlass auf Busfahrten zwischen Taunusstein und Wiesbaden gegenüber dem Regeltarif. Die Endpreise betragen 75,00 € für die TUK-Monatskarte und 750,00 € für die TUK-Jahreskarte.

TUK-Abo Vorteil: 12 Monate fahren, 10 Monate zahlen - monatlich kündbar

Die Taunussteiner Umweltkarte im Abonnement zu beziehen, ist aus vielerlei Gründen besonders attraktiv. Die Ersparnis beträgt hier 150,00 € im Vergleich zum Kauf von 12 einzelnen Monatskarten. Dennoch kann das Abo jederzeit monatlich gekündigt werden. Zudem bekommt der Nutzer das Abo-Ticket bequem per Post nach Hause geschickt.

Gratismitnahme von Kindern und Erwachsenen

Inhaber der Taunussteiner Umweltkarte dürfen ganz einfach einen weiteren Erwachsenen sowie alle eigenen Kinder oder 3 fremde Kinder bis 14 Jahren kostenlos mitnehmen. Diese Mitnahmeregelung gilt Montags bis Freitags ab 19:00 Uhr sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester.

Taunussteiner Umweltkarte schont die Umwelt

Mit der zielgerichteten Subventionierung der Taunussteiner Umweltkarte wird auch aufgezeigt, dass es die beiden Initiatoren mit dem Klimaschutz ernst meinen. Bus fahren spart nachhaltig CO2. Ein Pendler allein kann pro Jahr ca. 1 Tonne CO2 einsparen.

Weitere Vergünstigungen geplant

Mittelfristig wird in Taunusstein das Ziel verfolgt, dass die RMV die vorhandene Wabenstruktur dahingehend verändert, dass die Taunussteiner Bürgerinnen und Bürger von den günstigeren Tarifen profitieren, die schon in der Landeshauptstadt gelten. Bis diese Voraussetzungen vorliegen, bietet die Taunussteiner Umweltkarte eine bequeme, flexible, sparsame und nachhaltige Beförderungsmöglichkeit.

Mit Vertragsunterzeichnung der Initiatoren am 03.12.2010 wurde die Einführung der Taunussteiner Umweltkarte manifestiert.

Viele weitere Informationen finden Sie auf der TUK-Internetseite unter Fahrkarten- und Tarife / Taunussteiner Umweltkarte.

Fragen & Antworten zur TUK (Taunussteiner Umweltkarte)

1. Ab wann kann ich die TUK kaufen?

TUK Monatskarte ab 12.12.2010 (ab Fahrplanwechsel).
TUK Jahreskarte ab 01.01.2011.

2. Ab wann kann ich die TUK nutzen?

Ab 12.12.2010 zum gewünschten Datum.

3. Für welches Tarifgebiet ist die TUK gültig?

Die TUK ist gültig in den Tarifgebieten 6422 (Taunusstein) und 65 (Mainz/Wiesbaden/Walluf).

4. Ist die TUK nur für volle Monate gültig oder gilt die TUK ab Kaufdatum?

TUK Monatskarte ab aufgedrucktem Datum frei wählbar.
TUK Jahreskarte jeweils ab dem Monats-Ersten.

5. Kann ich die TUK direkt im Bus kaufen?

Die TUK Monatskarte ist nur in den ESWE- und RTV-Verkaufsstellen erhältlich.
Die TUK Jahreskarte nur bei ESWE Verkehr.

6. Benötige ich für die Beantragung der TUK bestimmte Unterlagen und wenn ja, welche?

Die TUK- Beantragung ist nur mit Bundespersonalausweis möglich.
Für die Jahreskarte ist ein Antrag in den Verkaufsstellen auszufüllen.

7. Kann ich meine Jahreskarte direkt nach Beantragung mitnehmen?

Ja, bei Einmalzahlung.

8. Wie erfolgt die Bezahlung?

Die TUK Monatskarte in der Verkaufsstelle, bar oder mit Karte.
TUK Jahreskarte Einmalzahlung in der Verkaufsstelle, bar oder mit Karte, ABO mit Bankeinzug.

9. Ist der Jahresbetrag sofort fällig?

Ja, bei Einmalzahlung.
Bankeinzug bei ABO in zehn Monatsraten möglich.

10. Wie kann ich die TUK kündigen?

Die TUK Jahreskarte ist schriftlich monatlich kündbar zum 1. des nächsten Monats.

11. Was mache ich, wenn ich meine TUK vergessen habe?

Regulären Fahrpreis zahlen.

12. Was mache ich bei Verlust meiner TUK?

Bei Verlust der TUK Monatskarte kein Ersatz.
Bei Verlust der TUK Jahreskarte erfolgt nach Meldung und Prüfung Ersatz.

13. Ist die TUK übertragbar?

Nein, aber es besteht die Möglichkeit Montag bis Freitag nach 19:00 Uhr sowie an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen einen Erwachsenen, alle eigenen oder bis zu drei fremde Kinder (bis 14 Jahren) kostenlos mitzunehmen.

14. Kann ich als momentaner Nutzer der Pendlerkarte umsteigen und wie funktioniert dies?

Ja, ausgegebene Karten behalten Gültigkeit.

15. Wer kann die TUK erwerben, ist diese gebunden an den Wohnsitz des Nutzers (ausschließlich Taunusstein und Wiesbadener)?

Die Karte kann nur von Personen mit Wohnsitz in Taunusstein oder Wiesbaden erworben werden.

Termine für die Müllabfuhr 2012

Fotoauschnitt Abfallkalender
Abfallkalender 2012
© Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) des Rheingau-Taunus-Kreis hat die Kalender 2012 mit den Terminen für die Müllabfuhr online gestellt. Die Daten für Ihren Stadtteil finden Sie hier:

PDF-Icon  Abfallkalender 2012 A (Bleidenstadt, Hahn und Wingsbach)
PDF-Icon  Abfallkalender 2012 B (Hambach, Neuhof, Niederlibbach, Orlen, Seitzenhahn, Watzhahn und Wehen)

Bei Fragen können sich Interessierte an die Abfallberatung des EAW unter der Telefonnummer: 06124 510493 oder -495 wenden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.eaw-rheingau-taunus.de.

In dem Abfallkalender finden die Bürgerinnen und Bürger die Abfuhrtermine der Restmülltonne, der Biotonne, der Papiertonne und der Gelben Säcke. Außerdem sind darin die Termine der Einsammlung des Sonderabfalls veröffentlicht.

Abfallkalender nicht aufzufinden?

Verbesserung des Serviceangebots des EAW im Internet

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) möchte allen Bürgern, die von der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung keinen Abfallkalender erhalten oder diesen zwischen den Jahren verlegt haben, auf das neue Serviceangebot im Internet hinweisen. "Der EAW hat seit Anfang Januar auf seiner Webseite( www.eaw-rtk.de) eine Kalenderfunktion integriert, die es möglich macht, die nächsten Abfuhrtermine der Müllabfuhr straßengenau abzurufen", berichtet EAW- Betriebsleiter Horst-Dieter Reuther. Es können sowohl ein RSS-Feed abonniert, als auch die Termine über I-Cal in den persönlichen Terminkalender überführt werden. Dabei werden auch die nächsten Sonderabfalltermine und auch die Änderungsdiensttermine im Kalender angezeigt. Diese Zusatzfunktionen sind auch mobil, mit dem Handy abrufbar.

Fragen zum Thema beantwortet gerne die Abfallberatung des EAW unter der Telefonnummer 06124 510-493 oder -495.



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