Omnibus Bahnhof (ZOB) in Taunusstein mit DFI

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Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) ist im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis ein wichtiges Thema. Und so hat sich auch der Kreistag in seiner letzten Sitzung am 4. Februar 2020 mit diesem Thema auseinandergesetzt und es auf die Tagesordnung genommen.

Im Protokoll zur Kreistagssitzung ist nachzulesen, das die Kreistagsmitglieder die neuen Mobilitätsangebote im ÖPNV des Rheingau-Taunus-Kreises zu Kenntnis genommen haben.

In der Vorlage wird der Sachverhalt dargestellt:

Die Geschäftsführung der RTV beschäftigt sich seit letztem Jahr intensiv mit den Digital on Demand-Verkehren und hat verschiedene Modelle vor Ort in Augenschein genommen. Sie hat der Gesellschafterversammlung der RTV vorgeschlagen, sich des Themas aktiv anzunehmen und hat dafür „grünes“ Licht erhalten.

Für die Geschäftsführung ist es wichtig, ein Angebot (Zielvorgabe) bereit zu stellen, bei dem die Bürgerin oder der Bürger in der Basiszeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr die Möglichkeit erhält, von zu Hause zum nächsten Unterzentrum/ÖPNV-Knotenpunkt mindestens stündlich zu kommen und wieder nach Hause gebracht zu werden (Letzte Meile). Dies kann mit Digital on Demand Verkehren erreicht werden. Diese Verkehre unterstützen/ergänzen die bisherige ÖPNV-Linienstruktur und sind da auch angebunden.

Ziel ist es, ein verlässliches, pünktliches ÖPNV-System zu schaffen, bei dem im ländlichen Raum die Bürgerin oder der Bürger auf ihr oder sein 2. Auto, sofern vorhanden, verzichten kann, weil das ÖPNV-Angebot sicher tagtäglich zur Verfügung steht. Natürlich müssen diese Angebote in die RMV-Tarifstruktur eingebunden werden, dürfen somit keine Insellösungen sein.

Die Verwaltung informiert in der Mitteilung:

Ziel ist zu erreichen, dass aus der größten Pendlergemeinde des RTK nach Wiesbaden, Taunusstein, weniger Menschen mit ihrem Kfz in die Stadt Wiesbaden fahren, sondern den ÖPNV nutzen.

Bereits am 21.01.2020 hat der Rheingau-Taunus-Kreis auf dieses neue, vom Bund geförderte, Pilotprojekt in einer Pressemitteilung aufmerksam gemacht.

Zu Beginn der Kreistagssitzung hatte bereits Landrat Frank Kilian eine Anfrage der FDP-Fraktion zu Fahrgastinformationssystemen beantwortet. Es ging um den aktuellen Stand bezüglich der Einführung eines dynamischen Fahrgastinformationssystems.

Bereits in den Jahren 2015/2016 hat sich die RTV mit einem Fahrgastinformationssystem beschäftigt.

Dabei handelt es sich um Anzeigetafeln an Haltestellen, auf die Fahrplandaten über einen Rechner eingespeist bzw. deren Daten mit einem Rechner in Echtzeit aktualisiert werden.

Dazu wurde eine Beschaffungsvorlage für die Gesellschafterversammlung am 22.03.2016 gefertigt, die wegen der hohen Kosten für Investition 1.081.000 € und für den jährlichen Betrieb 100.000 € abgelehnt und entschieden wurde, diese Daten via App/Smartphone zur Verfügung zu stellen. Für die Gesellschafter war es wichtiger, die knappen finanziellen Mittel in den Betrieb der Buslinien zu investieren.

Inzwischen seien alle 137 Busse mit dem Intermodal Transport Control System ( ITCS) ausgestattet, welches die jeweiligen Standorte der Busse an einen Rechner melde. Es sei beabsichtigt, diese Daten in 2020, also noch im Laufe dieses Jahres, der RMV-App zur Verfügung zu stellen, über die mit einem Smartphone in Echtzeit ablesen könne, wann der Bus kommt.

Für die Bushaltestellen sind die Kommunen zuständig. Im Rahmen der Herstellung der Barrierefreiheit bis 2022 seien den Kommunen die Daten von RTV zugeliefert worden, um die Bushaltestellen in eigener Regie umzubauen. Ein Umbau werde mit 30.000 € – 50.000 € kalkuliert.

In diesem Zusammenhang sollten die Kommunen auch prüfen, ob sie die Buswartehäuschen begrünen wollen. Aus Sicht von RTV sollte seitens der Kommunen auch geprüft werden, ob und in welchem Umfang sie Fahrgastinformationssysteme, wie in Idstein, installieren wollten.

Im Hinblick auf die Bedeutung, die der ÖPNV in der öffentlichen Diskussion in 2019 erfahren habe, werde die Gesellschafterversammlung RTV im 1. Halbjahr 2020 eine Strategiesitzung durchführen, um Ist-Situation, gewünschte Ziele im Hinblick auf Busleistungen, Qualitätsansprüche und andere Wünsche zu analysieren, die Kosten ermitteln und Vorschläge für den Kreistag zu erarbeiten.

Hintergrund ist: Der RTK muss das Defizit der Rhein-Taunus-Verkehrsgesellschaft abdecken und der Kreis finanziert sich aus der Kreisumlage, die bei den Kommunen erhoben wird.

Im Berichts des Landrates wird unter der Überschrift „Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)“ konstatiert:

Seniorentickets: Hessenweit wurde das 365 EUR-Ticket und das PremiumTicke fürSenioren eingeführt; die Nachfrage ist erheblich.

Bekanntermaßen fallen Senioren nicht unter „digital natives“, sind also nicht mit dem Internet und Smartphones aufgewachsen. Aber Kreis und Kommunen wollen ausgerechnet die ältere Generation über Digital on Demand-Services und auf Smartphones abrufbaren Live-Ankunftsdaten der örtlichen Busse zu begeisterten ÖPNV-Nutzern machen?

Erneut sieht man hier, das MIV-Nutzer für ÖPNV-Nutzer planen und digital natives für die ältere Generation.

Zumindest im gemeinsamen Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises, aufgestellt im Juni 2015, haben sich die Verantwortlichen Gedanken zum Thema DFI-Systeme gemacht und auf Seite 153 immerhin 12 Haltestellen in Taunusstein aufgelistet, darüber hinaus weitere 54 im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis, die für ein dynamisches Fahrgastinformationssystem entweder in jedem Fall oder nach Einzelprüfung infrage kommen.

Monitore, wie in der Landeshauptstadt an vielen Bushaltestellen bereits seit Jahren aufgestellt, stellen für die ÖPNV-Nutzer bei Tag und Nacht Live-Informationen über regulär und verspätet fahrende Busse sowie zusätzliche Informationen bei Ausfall einer Linie oder einem Streik bereit. So ist jeder, der Zahlen lesen kann, in der Lage, sich über seine Anschlussmöglichkeiten zu informieren. Gerade im ländlichen Bereich mit Busverbindungen außerhalb eines 10-Minuten-Taktes ist die Anzeige von Echtzeitinformationen unverzichtbar.

Wenn dann auch noch die Haltestellen mit auch für Rollstuhlfahrer erreichbare Taster ausgerüstet sind, mit denen Blinde und stark Sehbehinderte die aktuellen Busdaten per Knopfdruck angesagt bekommen, sogenannte Text-to-Speech-Systeme, dann – und nur dann – kann man auch im Rheingau-Taunus-Kreis von Barrierefreiheit und einer Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 8 Satz 3, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Im Übrigen ist ein Zwei-Sinne-Prinzip die Voraussetzung für die Förderung durch das Land Hessen, d. h. die DFI muss in ein Wegeleitsystem integriert sein und eine Anwahlmöglichkeit für akustische Ansagen bieten, wie es im Regionalen Nahverkehrsplan des RMV unter ÖPNV-Standards auf Seite 88 zu lesen ist.

Und auch im gemeinsamen Nahverkehrsplan des RTK und der Stadt Wiesbaden steht auf Seite 167:

Fahrgastinformationen sowie sämtliche Bedieneinrichtungen einer Haltestelle sollten barrierefrei erreichbar, lesbar und bedienbar sein.

Bislang sind viele Busaushang-Fahrpläne bei Dunkelheit gar nicht zu lesen, da die Staßenlaternen so weit entfernt stehen. Ohne Taschenlampe sind diese anlogen Systeme nicht zu nutzen in den Abendstunden; ein klarer Verstoß gegen die hehren Ziele und selbst aufgestellten Vorgaben des RTK.

Auch die größte Stadt im Kreisgebiet, Taunusstein, beschäftigt sich im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt, ebenfalls 2015 aufgestellt, mit den bestehenden gesetzlichen Vorgaben. So heißt es dort auf den Seiten 80 und 81:

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erreicht werden soll.

Die Stadt Taunusstein muss in den kommenden Jahren jeweils entsprechende Mittel in den Haushaltplanungen berücksichtigen, um sich zum Ziel zu setzen, bis zum anvisierten Datum 2022 eine vollständige oder nahezu vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

Auf Seite 86 des Taunussteiner Verkehrsentwicklungsplans werden dann gegenüber dem NVP des Kreises Abstriche gemacht und es wird nur noch der Busbahnhof aufgeführt:

Der gemeinsame NVP der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreises legt für Haltestellen des Haltestellentyps A (im Einzelfall auch des Typs B) als
Ausstattungsmerkmal ein dynamisches Fahrgastinformationssystem (DFI) fest. Daher soll angestrebt werden, am Busbahnhof Hahn ein solches System zu installieren.

So schrumpfen die ursprünglich 12 Haltestellen im gemeinsamen Plan des Kreises mit Wiesbaden im Plan der Stadt Taunusstein auf einen Standort, den Busbahnhof. Nun, der Busbahnhof in Taunusstein-Hahn soll umgebaut werden, DFI-Systeme sind aktuell nicht geplant. Gegebenenfalls könnten – sollte die CityBahn jemals realisiert werden – im Zusammenhang mit notwendig werdenden Neuerungen am Busbahnhof Monitore nachgerüstet werden.

Und die gesetzlichen Vorgaben?

Ein Beispiel aus Baden-Württemberg zeigt, dass Kommunen durchaus in der Lage sind, für ihre Einwohner einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr zu realisieren. Die kleine Gemeinde St. Leon-Rot hat im vergangenen Herbst 2019 an insgesamt 11 Haltestellen moderne TFT-Displays beschafft mit Text-to-Speech-Möglichkeit und das Ganze innerhalb von drei Monaten umgesetzt (unter Oktober 2019 auf www.iqusystems.de/de-1/news/).

Es gibt auch ein Beispiel aus Idstein. Hier ein Ausschnitt aus dem Verwaltungsbericht 2018 der Stadt auf Seite 94:

GVFG-Förderbescheid für Umgestaltung Busbahnhof

Im Dezember 2018 hat die Stadt Idstein für den Umbau des Busbahnhofs den Zuwendungsbescheid von Hessen Mobil erhalten. Die zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 470.400 € steht für die neue Überdachung und den barrierefreien Umbau des Busterminals zur Verfügung.

Einweihung der DFI

Ende des Jahres 2018 wurde die dynamische Fahrgastinformation (DFI) am Bahnhof Idstein eingeweiht. Über Echtzeit-Informationen können somit die aktuellen Abfahrtzeiten sowie Informationen über Betriebsstörungen (wie z. B. Staus, Baustellen, Haltestellenverlegungen etc.) direkt an die Fahrgäste weitergegeben werden. Mit der DFI wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der multimodalen Mobilität geleistet. Die Anzeigen wurden über die Infrastrukturförderung Hessen Mobil mit einer Förderquote von insgesamt 75 % gefördert.

Sind gesetzliche Vorgaben so einfach auszusitzen? Der Kreis in Gestalt der RTV sagt, dafür investieren wir nicht; die Kommunen sagen, wir haben kein Geld, gesetzliche Bestimmungen umzusetzen. Und die Bürger, die auf derlei Hilfen angewiesen sind und vielleicht zusätzlich noch meinen, es täte ja dem Klima gut, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, sie rüsten sich mit Taschenlampen aus. Der Gesetzgeber sitzt in Berlin und da gibt es an den Haltestellen Monitore, die die Ankunftszeiten der Verkehrsmittel live anzeigen.

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