Autonomer Nahverkehr in Taunusstein

EASY – autonomer Bus Kloster Eberbach
© Kloster Eberbach

Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen, am 23.02.2022, die vom Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, vorgelegte Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, mit der der nationale Rechtsrahmen zum autonomen Fahren vervollständigt wird, zur Kenntnis genommen und verabschiedet. Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss nun noch der Bundesrat zustimmen, was in der Aprilsitzung auf der Tagesordnung stehen könnte.

Dazu Bundesverkehrsminister Wissing:

Das autonome Fahren wird unsere Mobilität nachhaltig verändern und bietet enormes Potential, beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile. Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig und war ein enormer Kraftakt. Aber gerade mit diesen detaillierten Erfahrungen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens und dessen Umsetzung können wir einen wesentlichen Beitrag für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene leisten.

Einige Auszüge der Verordnung Drucksache 86/22:

Prüfung der IT-Sicherheitskonzepte

Im gesamten Bereich des autonomen Fahrens muss die IT-Sicherheit permanent gewährleistet werden. Alle im IT-Sicherheitskonzept genannten Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen und vollständig auf ihre Wirksamkeit und Funktionalität geprüft werden. Das BMDV erwartet für den Bund (KBA und BSI) einen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 670.000 Euro. Dieser entsteht im Wesentlichen aufgrund der Prüfung der not-
wendigen Sicherheitskonzepte sowie der Erteilung von Genehmigungen.

Länder und Kommunen

Auf Seiten der Länder und Kommunen erwartet das Ressort einen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 6,3 Mio. Euro. Dieser resultiert insbesondere aus der Festlegung und Genehmigung von Betriebsbereichen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion.

Bereits mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Sommer letzten Jahres wurde ein allgemeingültiges dreistufiges Verfahren vorgegeben, welches in der Rechtsverordnung im Einzelnen geregelt wird:

  1. Im ersten Schritt ist eine Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen beim Kraftfahrt-Bundesamt zu beantragen.
  2. Im nächsten Schritt wird die Genehmigung eines oder mehrerer typgleicher Fahrzeuge für einen festgelegten Betriebsbereich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt. Hierzu ist der Betriebsbereich zu beschreiben, also die Straßen, auf denen sich das Fahrzeug später bewegen soll. Die Genehmigung erfolgt im Einvernehmen mit der betroffenen Kommune.
  3. Schließlich erfolgt die eigentliche Straßenzulassung des Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens und Ausfertigung der Fahrzeugpapiere. Dafür ist zusammenfassend das Vorhandensein der beiden Genehmigungen der vorherigen Stufen (Betriebserlaubnis und Genehmigung eines festgelegten Betriebsbereichs) Voraussetzung.

Autonome Shutte-Bus-Projekte in Deutschland gibt es bereits einige, auch wenn in Taunusstein bislang unser EMIL, ein On-Demand-Shuttle-Bus, zwar vollelektrisch, aber noch in allen Fahrzeugen mit einem Menschen als Fahrer unterwegs ist. Aber es gab und gibt im näheren Umkreis bereits Tests mit autonom fahrenden Bussen. Nach Probefahrten am Mainkai im Herzen Frankfurts und auf dem Unternehmensgelände der HELIOS-Kliniken in Wiesbaden wurde EASY im Kloster Eberbach erstmals im Freizeitverkehr eingesetzt.

Fahrzeuge, die mitdenken und mit anderen Autos oder Ampeln kommunizieren, werden den Verkehr flüssiger fließen lassen. So könnten u. a. auch Staus somit vielfach vermieden werden, schreibt 2018 F.A.Z.Redakteur Martin Gropp.

Wir auf dem Lande werden auf motorisierten Individualverkehr (MIV) in absehbarer Zeit nicht verzichten können. Die Ausweitung des ÖPNV allerdings und der Einsatz von emissionsfrei fahrenden Kleinbussen und ein frühzeitiger Einsatz von autonom fahrenden Bussen und später auch Personenwagen wird zu einem modern aufgestellten und lebenswerten Kleinstadtleben entscheidend beitragen. Die Zukunft ist bereits greifbar.

Es gibt in Deutschland und Europa derzeit eine Vielzahl von Demonstrationsprojekten mit langsam (< 20 km/h) fahrenden, automatisierten Shuttles im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Jedoch adressieren nur wenige dieser Projekte die technologische Weiterentwicklung zu ÖPNV-tauglichen Geschwindigkeiten (< 40 km/h), um dadurch zum vorherrschenden Individualverkehr konkurrenzfähige Reisezeiten zu ermöglichen. Hier setzt das Projekt ABSOLUT an: Es soll untersucht und gezeigt werden, welche Technologien seitens Fahrzeug und Infrastruktur notwendig sind, um diese für das automatisiert Fahren umgerüsteten Kleinbusse im suburbanen Raum vollständig in das Nahverkehrsangebot zu integrieren und mit ihnen Fahrgäste sicher und bedarfsorientiert zu befördern. Ein Projektziel ist die Technologieentwicklung automatisierter Busshuttle mit ortsüblicher Geschwindigkeit (40 – 70 km/h) zur Darstellung des fahrerlosen (Level 4 ÖV) ÖPNV-Betriebs im öffentlichen Verkehrsraum. Die Projektlaufzeit für ABSOLUT, welche am 01.01.2019 begonnen wurde, ist nun verlängert bis 30.09.2022.

Hier werden für die qualitätsgerechte ÖPNV-Bevorrechtigung die Bedarfe der einzelnen Verkehrsströme ermittelt und gegenseitig abgewogen. Ein Entscheidungssystem bildet die Logik des jeweiligen Knotenpunktes ab und wählt unter Kenntnis der ÖPNV-Betriebslage, MIV-Verkehrslage sowie dem aktuellen Zustand der LSA-Steuerung die optimale ÖPNV-Bevorrechtigung aus.

Konkret geht es bei diesem Test-Projekt ABSOLUT um mehr Mobilität für die Stadt Leipzig. Aber wir dürfen in jeder Kommune – und damit auch in Taunusstein – gespannt auf die weitere Entwicklung sein. Wenn ich immer wieder sehe, dass sich die Dragon-Kapsel von der Erde autonom zu ihrem korrekten Dockingport an der ISS bewegt, dann habe ich die Gewissheit, dass wir auf unserem schönen Heimatplaneten auch sinnvoll in Zukunftstechnologie entwickeln werden.

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